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Tagesordnung - 6. Sitzung des Ortsrates der Ortschaft Sottrum  

Bezeichnung: 6. Sitzung des Ortsrates der Ortschaft Sottrum
Gremium: Ortsrat Sottrum
Datum: Di, 06.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:03 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte Krumfuß
Ort: Sottrum

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung      
Ö 2  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 13.03.2018  
SI/ORSo/01/2018  
     
   
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Ortsbegehung vom 15.05.2018        
Ö 3  
Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen und Bericht über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft      
Ö 4  
Einwohnerfragestunde      
Ö 5  
Aufstellung über bereits verausgabte Ortsratsmittel 2018      
Ö 6  
Anhörung zum Haushaltsplan 2019      
Ö 7  
Nutzungsordnung DGH / Feuerwerk      
Ö 8  
Organisation von vereinsübergreifenden Veranstaltungen / Vereinsgründung      
Ö 9  
Veranstaltung Jahresrückblick und Adventsfeier      
Ö 10  
Ortsratsveranstaltungen 2019      
Ö 11  
Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29/3 "Süd" in der Ortschaft Sottrum der Gemeinde Holle     VO/060/2018  
    06.11.2018 - Ortsrat Sottrum
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

A)     Die Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr.29/3 „Süd“ wird beschlossen. Das Änderungsverfahren wird im beschleunigten und vereinfachten Verfahren gemäß § 13a i.V.m. §§ 13, 3.2 und 4.2 des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
 

Im beschleunigten und vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen.
Der Geltungsbereich der 9. Bebauungsplanänderung Nr. 29/3 „Süd“ umfasst Flächen des Flurstücks 141/15 der Flur 3, Gemarkung Sottrum. Der Geltungsbereich ist im nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan durch schwarze Umrandung dargestellt.
 

B)     Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 9. Bebauungsplanänderung Nr. 29/3 „Süd“ nebst Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB beschlossen.
 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB durchgeführt.

 

C)    Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Vertrag mit einem Planungsbüro auszufertigen.
 

D)    Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit dem Antragsteller einen städtebaulichen Vertrag auszufertigen.

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig


 

 

Ö 12  
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