Tagesordnung - 6. Sitzung des Ortsrates der Ortschaft Sottrum
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung, Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung | ||||||
Ö 2 | Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 13.03.2018 | SI/ORSo/01/2018 | |||||
Ö 2.1 | Genehmigung der Niederschrift der Ortsbegehung vom 15.05.2018 | ||||||
Ö 3 | Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen und Bericht über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft | ||||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 5 | Aufstellung über bereits verausgabte Ortsratsmittel 2018 | ||||||
Ö 6 | Anhörung zum Haushaltsplan 2019 | ||||||
Ö 7 | Nutzungsordnung DGH / Feuerwerk | ||||||
Ö 8 | Organisation von vereinsübergreifenden Veranstaltungen / Vereinsgründung | ||||||
Ö 9 | Veranstaltung Jahresrückblick und Adventsfeier | ||||||
Ö 10 | Ortsratsveranstaltungen 2019 | ||||||
Ö 11 | Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29/3 "Süd" in der Ortschaft Sottrum der Gemeinde Holle | VO/060/2018 | |||||
06.11.2018 - Ortsrat Sottrum | |||||||
Ö 11 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
A) Die Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr.29/3 „Süd“ wird beschlossen. Das Änderungsverfahren wird im beschleunigten und vereinfachten Verfahren gemäß § 13a i.V.m. §§ 13, 3.2 und 4.2 des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Im beschleunigten und vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen. B) Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 9. Bebauungsplanänderung Nr. 29/3 „Süd“ nebst Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB beschlossen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB durchgeführt.
C) Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Vertrag mit einem Planungsbüro auszufertigen. D) Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit dem Antragsteller einen städtebaulichen Vertrag auszufertigen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Ö 12 | Anfragen | ||||||