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Schulen

Das niedersächsische Schulgesetz sieht vor, dass schulpflichtige Grund- und Hauptschüler die Schule besuchen müssen, in deren Schulbezirk sie wohnen (§ 76 Absatz 2 Satz 1 SchG).

Zum Schulbezirk der Gemeinde Holle gehören

Nach der Grundschule gibt es für die Schüler eine große Anzahl von weiterführenden Schulen in der Stadt und im Landkreis Hildesheim.