1.Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2008 wird beschlossen.
2.Der Prüfungsbericht nebst Anlagen wird zur Kenntnis genommen. Dem Bürgermeister wird gemäß § 101 NGO für das Haushaltsjahr 2008 die uneingeschränkte Entlastung erteilt.
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden. Mehr Informationen zum Datenschutz