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Auszug - Annahme einer Sponsoringleistung gem. § 111 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NkomVG) i.V.m. § 25 Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Es wird hierzu verwiesen auf die Vorlage VO/009/2015.
Beschluss:
Die Gemeinde Holle nimmt als Sponsoringleistung die finanzielle werbewirksame Unterstützung für den Betrieb eines Elektrofahrzeuges durch die Netzgesellschaft Hildesheimer Land GmbH Co. KG in Höhe von jährlich 3.000 EUR für einen Zeitraum von drei Jahren an. Über die Sponsoringleistung ist ein entsprechender Sponsoringvertrag zu schließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei einer Enthaltung