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Auszug - Richtlinie über Zuwendungen der Gemeinde Holle  

17. Sitzung des Rates der Gemeinde Holle
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Gemeinde Holle Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 30.09.2010 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Glashaus
Ort: Derneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es wird hierzu auf die entsprechende Vorlage VO/048/2010 verwiesen

 

Es wird hierzu auf die entsprechende Vorlage VO/048/2010 verwiesen.

 

Auf Nachfrage von Ratsmitglied Lindenberg teilte Bürgermeister Huchthausen mit, dass nicht nur Sportvereine in den Genuss einer Förderung kommen können, sondern eine analoge Anwendung der Richtlinie auch für alle anderen Vereine möglich ist. Was unter "Investitionen" zu verstehen ist, wird entsprechend des neuen Kassenrechts beurteilt. Die Richtlinien sehen keine Förderung für Investitionen unter 1.000,00 € vor. Als Eigenleistung ist die tatsächliche praktische Arbeit zu verstehen und nicht die Zeit, die für die Beschaffung eines Gutes erforderlich ist.

 

Es wurde noch einmal sehr deutlich gemacht, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung gibt und jeder Antrag als Einzelfallentscheidung gesehen wird. Ebenfalls sind abweichend von der Richtlinie in begründeten Fällen Ausnahmen möglich.

 

In der sich anschließenden Diskussion zeigte sich CDU-Fraktionsvorsitzende Pfahl froh über die Richtlinie und dass dennoch kein Rechtsanspruch besteht. Sie hält es für wichtig, dass auch die Haushaltslage der Gemeinde bei der Zuschussgewährung berücksichtigt wird.

 

Ratsmitglied Labudda hält die Richtlinie für zu großzügig, insbesondere auch die vorliegenden Anträge für sehr hoch. Auch wären nach seiner Auffassung die Eigenleistungen bis zu einem Drittel der Gesamtkosten nicht realistisch.

 

Ratsmitglied Knopp hielt dagegen Eigenleistungen für notwendig, um überhaupt Investitionen in den Vereinen durchführen zu können.

 

SPD-Fraktionsvorsitzender Geweke betonte, dass mit der Bezuschussung von den Investitionen und auch durch die Eigenleistungsförderung die Vereinsarbeit unterstützt und weiterentwickelt werden kann.

 

Ratsmitglied Potzka ist der Auffassung, dass Zuwendungen nur dann gewährt werden sollten, wenn auch die entsprechenden Haushaltsmittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Nach seiner Auffassung ist im Hinblick auf den doppischen Haushalt kein finanzieller Spielraum vorhanden.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die obige Richtlinie über Zuwendungen der Gemeinde Holle für Sportinvestitionen wird beschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis: 13 Jastimmen, 2 Neinstimmen, 2 Enthaltungen

Abstimmungsergebnis: 13 Jastimmen, 2 Neinstimmen, 2 Enthaltungen