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Auszug - Kommunale Zusammenarbeit im Bereich der Energieversorgung; Gründung einer gemeinsamen kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts  

13. Sitzung des Rates der Gemeinde Holle
TOP: Ö 9
Gremium: Rat der Gemeinde Holle Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.11.2009 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte "Kutscherstuben"
Ort: Grasdorf
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es wird hierzu auf die Vorlage VO/069/2009 verwiesen

 

Es wird hierzu auf die Vorlage VO/069/2009 verwiesen.

 

Bürgermeister Huchthausen gab hierzu ausführliche Erläuterungen. Er sicherte den Ratsmitgliedern zu, sie regelmäßig über das weitere Verfahren zu informieren.

 

SPD-Fraktionsvorsitzender Geweke unterstrich die zukunftsweisende Bedeutung dieser Entscheidung. Neben der Erzielung von Einnahmen kann auch die interkommunale Zusammenarbeit zu positiven Effekten führen. Insoweit wird die Gründung einer gemeinsamen kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts ausdrücklich begrüßt.

 

Stv. CDU-Fraktionsvorsitzender Lindenberg unterstrich ebenfalls die positiven Auswirkungen, insbesondere auf den Haushalt der Gemeinde. Er wies aber auch auf die Gefahren hin, die nicht allein nur in der Übernahme sondern auch in dem laufenden Betrieb bestehen könnten. Hier sei unternehmerisches Handeln gefordert.

 

Ratsmitglied Lüer äußerte seine Bedenken hinsichtlich der frühen Festlegung auf die in der Beschlussvorlage genannte Beratungsfirma.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

1.   Der Rat der Gemeinde Holle beschließt, sich zur interkommunalen Kooperation bei der Energieversorgung mit den Gemeinden Algermissen, Nordstemmen, Giesen, Harsum, Schellerten, Diekholzen, Söhlde und der Stadt Sarstedt zu einer gemeinsamen kommunalen Anstalt zusammenzuschließen, die den Namen "Energieversorgung Region Hildesheim Nord" tragen soll. Die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde ist rechtzeitig einzubeziehen. Die Gemeinde Holle wird sich mit einem Kapitalanteil in Höhe von 15.422,50 Euro an der gemeinsamen kommunalen Anstalt beteiligen.

 

2.   Für die gemeinsame kommunale Anstalt soll die beigefügte Satzung gelten.

 

3.   Die gemeinsame kommunale Anstalt wird die weiteren Schritte für eine effiziente und effektive Energieversorgung einleiten und mit den Gemeinden über den Verwaltungsrat abstimmen.

 

4.   Mit der Vorbereitung und Umsetzung der Gesamtkonzeption werden als Berater die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft Göken Pollak und Partner aus Bremen sowie die GKMP Pencereci Partnerschaft aus Bremen beauftragt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme