Tagesordnung - 3. Sitzung des Ortsrates der Ortschaft Sillium
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung, Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung | ||||||
Ö 2 | Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 28.03.2017 | SI/ORSi/01/2017 | |||||
Ö 3 | Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen und Bericht über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft | ||||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 5 | Planung des Landkreises Hildesheim zur Ausweisung des FFH-Gebietes "Nette und Sennebach" als Landschaftsschutzgebiet | VO/034/2017 | |||||
23.05.2017 - Ortsrat Holle | |||||||
Ö 5 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Die Planungen des Landkreises Hildesheim zur Ausweisung des FFH-Gebietes „Nette und Sennebach“ als Landschaftsschutzgebiet werden zur Kenntnis genommen. Die von der Verwaltung abgegebene Stellungnahme wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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12.06.2017 - Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Holle | |||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Die Planungen des Landkreises Hildesheim zur Ausweisung des FFH-Gebietes „Nette und Sennebach“ als Landschaftsschutzgebiet werden zur Kenntnis genommen. Die von der Verwaltung abgegebene Stellungnahme wird ergänzt/wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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20.06.2017 - Ortsrat Sillium | |||||||
Ö 5 - geändert beschlossen | |||||||
Beschluss, geändert gegenüber der Vorlage:
Die Planungen des Landkreises Hildesheim zur Ausweisung des FFH-Gebietes „Nette und Sennebach“ als Landschaftsschutzgebiet werden zur Kenntnis genommen. Die von der Verwaltung abgegebene Stellungnahme wird ergänzt:
Der Ortsrat Sillium gibt folgende Stellungnahme ab:
Durch die vom Landkreis Hildesheim geplante Ausweisung des FFH-Gebietes „Nette und Sennebach“ geben wir Folgendes zu beachten: Zwischen dem Ortsrand Sillium und dem FFH-Gebiet sollte eine Puffer-Zone bestehen, um Konflikte mit bebauten Grundstücken und landwirtschaftlichen Betrieben zu vermeiden. Totholz sollte aus dem Uferbereich entfernt werden, um die Überschwemmungsgefahr für die Gemeinde zu minimieren. An der Wehranlage in Sillium muss weiterhin eine Sohlräumung erfolgen können, da diese als Löschwasserentnahmestelle genutzt wird. Neben dem Sennebach befinden sich die Abwasserleitungen des Rastplatzes Sillium und des Wasserverbandes Peine. Um eine Freispülung dieser Leitungen zu verhindern, müssen Uferbefestigungsmaßnahmen durch den Netteverband möglich sein. Wegen der Verkehrssicherheitspflicht am „Hüttenweg“ (Grundstück Lehmann) muss es uneingeschränkt möglich sein Bäume zu entfernen, von denen eine Gefährdung ausgeht. Das gilt auch für den Radweg nach Holle. Hier muss auch sichergestellt sein, dass keine Unterspülung des Weges erfolgt. Gewerblicher Drohnenüberflug muss möglich sein, zum Beispiel zur Bekämpfung von Schädlingen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss:
Die Abgrenzung des Gebietes für die Ergänzungssatzung Sillium-Ost soll wie von der Gemeinde vorgeschlagen erfolgen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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29.08.2017 - Ortsrat Sottrum | |||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Die Planungen des Landkreises Hildesheim zur Ausweisung des FFH-Gebietes „Nette und Sennebach“ als Landschaftsschutzgebiet werden zur Kenntnis genommen. Die von der Verwaltung abgegebene Stellungnahme wird ergänzt/wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Ö 6 | Beratung über den Spielplatz im "Ohefeld" | ||||||
Ö 7 | Information über die Dorfbegehung | ||||||
Ö 8 | Angebot zum Erwerb des Grundstücks in Sillium, Wohldenbergstraße 13a (ehemaliger Edeka-Markt) | VO/050/2017-1 | |||||
Ö 9 | Anfragen | ||||||