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Tagesordnung - 3. Sitzung des Ortsrates der Ortschaft Sillium  

Bezeichnung: 3. Sitzung des Ortsrates der Ortschaft Sillium
Gremium: Ortsrat Sillium
Datum: Di, 20.06.2017 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte 'Zur Linde'
Ort: Sillium

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung      
Ö 2  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 28.03.2017  
SI/ORSi/01/2017  
     
   
Ö 3  
Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen und Bericht über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft      
Ö 4  
Einwohnerfragestunde      
Ö 5  
Planung des Landkreises Hildesheim zur Ausweisung des FFH-Gebietes "Nette und Sennebach" als Landschaftsschutzgebiet     VO/034/2017  
    23.05.2017 - Ortsrat Holle
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Planungen des Landkreises Hildesheim zur Ausweisung des FFH-Gebietes „Nette und Sennebach“ als Landschaftsschutzgebiet werden zur Kenntnis genommen. Die von der Verwaltung abgegebene Stellungnahme wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig


 

 

   
    12.06.2017 - Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Holle
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:


 

 

Die Planungen des Landkreises Hildesheim zur Ausweisung des FFH-Gebietes „Nette und Sennebach“ als Landschaftsschutzgebiet werden zur Kenntnis genommen. Die von der Verwaltung abgegebene Stellungnahme wird ergänzt/wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
 

 

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig


 

 

   
    20.06.2017 - Ortsrat Sillium
    Ö 5 - geändert beschlossen
   

Beschluss, geändert gegenüber der Vorlage:

 

Die Planungen des Landkreises Hildesheim zur Ausweisung des FFH-Gebietes „Nette und Sennebach“ als Landschaftsschutzgebiet werden zur Kenntnis genommen. Die von der Verwaltung abgegebene Stellungnahme wird ergänzt:

 

Der Ortsrat Sillium gibt folgende Stellungnahme ab:

 

Durch die vom Landkreis Hildesheim geplante Ausweisung des FFH-Gebietes „Nette und Sennebach“ geben wir Folgendes zu beachten:
 

Zwischen dem Ortsrand Sillium und dem FFH-Gebiet sollte eine Puffer-Zone bestehen, um Konflikte mit bebauten Grundstücken und landwirtschaftlichen Betrieben zu vermeiden. Totholz sollte aus dem Uferbereich entfernt werden, um die Überschwemmungsgefahr für die Gemeinde zu minimieren. An der Wehranlage in Sillium muss weiterhin eine Sohlräumung erfolgen können, da diese als Löschwasserentnahmestelle genutzt wird. Neben dem Sennebach befinden sich die Abwasserleitungen des Rastplatzes Sillium und des Wasserverbandes Peine. Um eine Freispülung dieser Leitungen zu verhindern, müssen Uferbefestigungsmaßnahmen durch den Netteverband möglich sein. Wegen der Verkehrssicherheitspflicht am „Hüttenweg“ (Grundstück Lehmann) muss es uneingeschränkt möglich sein Bäume zu entfernen, von denen eine Gefährdung ausgeht. Das gilt auch für den Radweg nach Holle. Hier muss auch sichergestellt sein, dass keine Unterspülung des Weges erfolgt. Gewerblicher Drohnenüberflug muss möglich sein, zum Beispiel zur Bekämpfung von Schädlingen.

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Des Weiteren wurde unter diesem Tagesordnungspunkt über den Bereich in der Außenbereichssatzung bzw. Ergänzungssatzung Sillium-Ost gesprochen. Es wurde eine Karte mit dem von der Gemeinde vorgeschlagenen Geltungsbereich an die Ortsratsmitglieder verteilt.

 

Beschluss:

 

Die Abgrenzung des Gebietes für die Ergänzungssatzung Sillium-Ost soll wie von der Gemeinde vorgeschlagen erfolgen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 


 

 

   
    29.08.2017 - Ortsrat Sottrum
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Planungen des Landkreises Hildesheim zur Ausweisung des FFH-Gebietes „Nette und Sennebach“ als Landschaftsschutzgebiet werden zur Kenntnis genommen. Die von der Verwaltung abgegebene Stellungnahme wird ergänzt/wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig


 

 

Ö 6  
Beratung über den Spielplatz im "Ohefeld"      
Ö 7  
Information über die Dorfbegehung      
Ö 8  
Angebot zum Erwerb des Grundstücks in Sillium, Wohldenbergstraße 13a (ehemaliger Edeka-Markt)     VO/050/2017-1  
Ö 9  
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