Beschluss:
Zu A) Der vorgelegte
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 52 "Nördlicher Ostlandring" in der
Ortschaft Grasdorf der Gemeinde Holle wird - wie in der Sitzung erläutert wurde
- zur Kenntnis genommen und soll so weiter verfolgt werden.
Von der
Bevölkerung wurden keine Anregungen und Bedenken vorgetragen.
Weiterhin
wird zur Kenntnis genommen, dass eine Reihe Träger öffentlicher Belange keine
Stellungnahme abgegeben hat. Es wird davon ausgegangen, dass von diesen
Planungsträgern keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen sind.
Die von den
Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und Bedenken werden
entsprechend der vorgenommenen Abwägung berücksichtigt. Im Übrigen wird die
Drucksache-Nr. VO/002/2009 Bestandteil des Beschlusses.
Zu B) Aufgrund des §
10 BauGB wird der Bebauungsplanes Nr. 52 "Nördlicher Ostlandring" in
der Ortschaft Grasdorf der Gemeinde Holle als Satzung beschlossen.
Zu C) Die Begründung
zum Bebauungsplan Nr. 52 "Nördlicher Ostlandring" in der Ortschaft
Grasdorf wird gem. § 9 (8) BauGB als die zum Bebauungsplan dazugehörige
Begründung beschlossen.
Zu D) Die Verwaltung
wird beauftragt, den als Satzung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 52
"Nördlicher Ostlandring" in der Ortschaft Grasdorf gem. § 10 (3)
BauGB bekannt zu machen.