Meldebescheinigung Erteilung
[Nr.99115003000000 ]
Volltext
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Kosten
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
- Meldebescheinigung
Gebühr: 7,50 EUR (Vorkasse: nein) - Erweiterte Meldebescheinigung
Gebühr: 9,00 EUR (Vorkasse: nein)
Frist
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Urheber
Fachliche Freigabe
keine fachliche Freigabe; Text in BE und BW gegengeprüft
Teaser
Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen,
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Voraussetzungen
- Sie erscheinen persönlich oder
- Sie lassen sich durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person vertreten
Formulare
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben