Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertagesstätte Erteilung
[Nr.99071001001000 ]
Urheber
Volltext
Eine Kindertagesstätte bezeichnet eine Tageseinrichtung zur Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern ab dem ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
Wenn Sie eine Kindertagesstätte betreiben wollen, benötigen Sie eine Betriebserlaubnis.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Kultusministerium.
Erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Frist
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Landesjugendamtes und Niedersächsisches Kultusministerium
Teaser
Eine Kindertagesstätte bezeichnet eine Tageseinrichtung zur Erziehung, Bildung
und Betreuung von Kindern ab dem ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des 14.
Lebensjahre
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben