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Anzeige des gewerblichen Umgangs mit Medizinprodukten
[Nr.99050050000000 ]
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Volltext
Wenn Sie
- Medizinprodukte oder In-vitro-Diagnostika erstmalig in den Verkehr bringen,
- Medizinprodukte, die bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung kommen, ausschließlich für andere aufbereiten,
- Systeme oder Behandlungseinheiten zusammensetzen oder diese sowie Medizinprodukte sterilisieren
haben Sie dies der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Erforderliche Unterlagen
- die die gemeinsamen technologischen Merkmale und Analyten betreffenden Angaben zu Reagenzien, Medizinprodukten mit Reagenzien und Kalibrier- und Kontrollmaterialien sowie bei sonstigen In-vitro-Diagnostika die geeigneten Angaben
- im Falle der In-vitro-Diagnostika gemäß Anhang II der Richtlinie 98/79/EG und der In-vitro-Diagnostika zur Eigenanwendung alle Angaben, die eine Identifizierung dieser In-vitro-Diagnostika ermöglichen, die analytischen und gegebenenfalls diagnostischen Leistungsdaten gemäß Anhang I Abschnitt A Nr. 3 der Richtlinie 98/79/EG, die Ergebnisse der Leistungsbewertung sowie Angaben zu Bescheinigungen
- bei einem "neuen In-vitro-Diagnostikum" im Sinne zusätzlich die Angabe, dass es sich um ein "neues In-vitro-Diagnostikum" handelt
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Frist
Die Anzeige muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 19.11.2009
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
nicht angegeben
Teaser
Wenn Sie
* Medizinprodukte oder In-vitro-Diagnostika erstmalig in den Verkehr bringen,
* Medizinprodukte, die bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung
kom
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben