Abgrenzung Handwerk/Nichthandwerk - Beratung
[Nr.99058001018000 ]
Urheber
Volltext
Die Abgrenzung der Zugehörigkeit Ihres Betriebes zum Handwerk bzw. zu Industrie und Handel ist zum Teil eine komplexe Fragestellung. Sie können sich durch die Handwerkskammer (HWK) und/oder durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) dazu beraten lassen.
Gesetzlich gehören diejenigen Gewerbetreibenden zur IHK, die nicht zur Handwerkskammer gehören. In der Praxis sind allerdings viele Unternehmen beiden Kammern zugehörig, weil sie sowohl nichthandwerkliche als auch handwerkliche oder handwerksähnliche Tätigkeiten ausüben. Diese sog. Mischbetriebe gehören mit ihrem jeweiligen Betriebsteil der IHK bzw. der HWK an.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die Handwerkskammer (HWK) und/oder die Industrie- und Handelskammer (IHK), in deren Kammerbezirk Ihr Unternehmen seinen Sitz hat bzw. haben wird.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
nicht angegeben
Teaser
Fragen zur Zugehörigkeit eines Betriebes zur IHK oder HWK beantworten die IHK und HWK.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die Handwerkskammer (HWK) und/oder die Industrie- und Handelskammer (IHK), in deren Kammerbezirk Ihr Unternehmen seinen Sitz hat bzw. haben wird.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Kosten
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben