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Medienaufsicht
[Nr.99069002029000 ]

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Aufgabe der Medienaufsicht ist die Überwachung der Angebote im Internet hinsichtlich der korrekten Anbieterkennzeichnung (Webimpressum) und des Impressums bei Druckwerken.

Bei Druckwerken müssen Name oder Firma und Anschrift des Druckers und des Verlegers genannt sein, beim Selbstverlag Name und Anschrift des Verfassers oder des Herausgebers.

Telemedienangebote mit Verstößen gegen die Impressumpflicht können nach dem Rundfunkstaatsvertrag bzw. dem Telemediengesetz mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro, Verstöße gegen die Impressumpflichten bei Druckwerken nach dem Nds. Pressegesetz mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Hinweis: Unzulässige Angebote nach § 4 des Jugendmedienschutzgesetz-Staatsvertrages werden von der Niedersächsischen Landesmedienanstalt verfolgt und können dort gemeldet werden.

Ansprechpunkt

Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) überwacht die vorgeschriebene Anbieterkennzeichnung (Impressum) nach § 10 Mediendienste - Staatsvertrag und § 6 Teledienstgesetz und § 8 des Niedersächsischen Pressegesetzes.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 10.11.2008
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit 

Zuständige Stelle

Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) überwacht die vorgeschriebene Anbieterkennzeichnung (Impressum) nach § 10 Mediendienste - Staatsvertrag und § 6 Teledienstgesetz und § 8 des Niedersächsischen Pressegesetzes.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Teaser

Aufgabe der Medienaufsicht ist die Überwachung der Angebote im Internet

hinsichtlich der korrekten Anbieterkennzeichnung (Webimpressum) und des

Impressums bei Druckwerk

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

nicht angegeben

Kosten

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben