Medienaufsicht
[Nr.99069002029000 ]
Urheber
Volltext
Aufgabe der Medienaufsicht ist die Überwachung der Angebote im Internet hinsichtlich der korrekten Anbieterkennzeichnung (Webimpressum) und des Impressums bei Druckwerken.
Bei Druckwerken müssen Name oder Firma und Anschrift des Druckers und des Verlegers genannt sein, beim Selbstverlag Name und Anschrift des Verfassers oder des Herausgebers.
Telemedienangebote mit Verstößen gegen die Impressumpflicht können nach dem Rundfunkstaatsvertrag bzw. dem Telemediengesetz mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro, Verstöße gegen die Impressumpflichten bei Druckwerken nach dem Nds. Pressegesetz mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Hinweis: Unzulässige Angebote nach § 4 des Jugendmedienschutzgesetz-Staatsvertrages werden von der Niedersächsischen Landesmedienanstalt verfolgt und können dort gemeldet werden.
Ansprechpunkt
Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) überwacht die vorgeschriebene Anbieterkennzeichnung (Impressum) nach § 10 Mediendienste - Staatsvertrag und § 6 Teledienstgesetz und § 8 des Niedersächsischen Pressegesetzes.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Zuständige Stelle
Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) überwacht die vorgeschriebene Anbieterkennzeichnung (Impressum) nach § 10 Mediendienste - Staatsvertrag und § 6 Teledienstgesetz und § 8 des Niedersächsischen Pressegesetzes.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Teaser
Aufgabe der Medienaufsicht ist die Überwachung der Angebote im Internet
hinsichtlich der korrekten Anbieterkennzeichnung (Webimpressum) und des
Impressums bei Druckwerk
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Kosten
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben