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Gemeinde

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Angebote der Jugendarbeit wahrnehmen
[Nr.99068001175000 ]

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Jugendarbeit kann Sie als jungen Menschen unterstützen, sich gut zu entwickeln und Ihre Interessen zu entdecken.

Sie können in der Jugendarbeit:

  • Ihre Persönlichkeit entwickeln und stärken
  • lernen, eigenverantwortlich zu handeln
  • motiviert werden, sich gesellschaftlich und sozial zu engagieren

Bei der Jugendarbeit können Sie je nach Angebot:

  • Kurse zu allgemeinen, politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, naturkundlichen und technischen Themen besuchen
  • Sport treiben
  • spielen und Gleichaltrige treffen
  • sich mit Themen aus der Arbeitswelt, Schule oder Familie beschäftigen
  • andere Kulturen kennenlernen
  • sich erholen
  • sich beraten lassen

Jugendarbeit kann zum Beispiel stattfinden:

  • in offenen Jugendtreffs oder -zentren
  • auf Ferienreisen
  • bei politischer Bildung
  • beim Sport
  • bei Medien- oder Kulturprojekten
  • Alle Angebote sind freiwillig und in der Regel für junge Menschen mit Behinderungen zugänglich.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Weitere Informationen zu zuständigen Stellen erhalten Sie auf den folgenden Seiten:

Erforderliche Unterlagen

Über die benötigten Unterlagen informiert Sie Ihre zuständige Stelle.

Formulare, die Sie bei dem örtlich zuständigen Jugendamt erhalten können, sind:

  • Antrag auf Übernahme von Teilnehmerbeiträgen für Ferienfreizeiten
  • Antrag der Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit
  • Antrag zur Förderung von Einrichtungen und Diensten der Jugendarbeit

Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Frist

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Die Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie des Landessozialamtes Niedersachsen unterstützt die Träger und Einrichtungen der Jugendarbeit in Niedersachsen mit Fachtagungen, Fortbildungsangeboten und Informationsveranstaltungen. Sie bearbeitet zahlreiche Förderprogramme der verschiedenen Träger und unterstützt Einrichtungen der außerschulischen Jugendarbeit.

Der Landesjugendring Niedersachsen als Interessengemeinschaft für Kinder und Jugendliche in Niedersachsen wirkt an der Verbesserung ihrer Lebensbedingungen mit und nimmt eine Lobby-Funktion gegenüber Politik, Verwaltung und der Öffentlichkeit wahr.
Im Landesjugendring Niedersachsen haben sich 19 landesweit aktive Jugendorganisationen zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 11.03.2026
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Teaser

Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe. Sie nimmt die Erziehungs- und Bildungsaufgaben wahr und tritt für die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt.

  • Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Rechtsbehelf

Es können Rechtsbehelfe statthaft sein. Die zuständige Stelle kann Sie entsprechend informieren.

Voraussetzungen

Sie sind nicht älter als 27 Jahre.

Formulare

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

Bei Fragen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt.