Angebote der Jugendarbeit wahrnehmen
[Nr.99068001175000 ]
Urheber
Volltext
Jugendarbeit kann Sie als jungen Menschen unterstützen, sich gut zu entwickeln und Ihre Interessen zu entdecken.
Sie können in der Jugendarbeit:
- Ihre Persönlichkeit entwickeln und stärken
- lernen, eigenverantwortlich zu handeln
- motiviert werden, sich gesellschaftlich und sozial zu engagieren
Bei der Jugendarbeit können Sie je nach Angebot:
- Kurse zu allgemeinen, politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, naturkundlichen und technischen Themen besuchen
- Sport treiben
- spielen und Gleichaltrige treffen
- sich mit Themen aus der Arbeitswelt, Schule oder Familie beschäftigen
- andere Kulturen kennenlernen
- sich erholen
- sich beraten lassen
Jugendarbeit kann zum Beispiel stattfinden:
- in offenen Jugendtreffs oder -zentren
- auf Ferienreisen
- bei politischer Bildung
- beim Sport
- bei Medien- oder Kulturprojekten
- Alle Angebote sind freiwillig und in der Regel für junge Menschen mit Behinderungen zugänglich.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Weitere Informationen zu zuständigen Stellen erhalten Sie auf den folgenden Seiten:
Erforderliche Unterlagen
Über die benötigten Unterlagen informiert Sie Ihre zuständige Stelle.
Formulare, die Sie bei dem örtlich zuständigen Jugendamt erhalten können, sind:
- Antrag auf Übernahme von Teilnehmerbeiträgen für Ferienfreizeiten
- Antrag der Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit
- Antrag zur Förderung von Einrichtungen und Diensten der Jugendarbeit
Kosten
Es entstehen keine Kosten.
Frist
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie des Landessozialamtes Niedersachsen unterstützt die Träger und Einrichtungen der Jugendarbeit in Niedersachsen mit Fachtagungen, Fortbildungsangeboten und Informationsveranstaltungen. Sie bearbeitet zahlreiche Förderprogramme der verschiedenen Träger und unterstützt Einrichtungen der außerschulischen Jugendarbeit.
Der Landesjugendring Niedersachsen als Interessengemeinschaft für Kinder und Jugendliche in Niedersachsen wirkt an der Verbesserung ihrer Lebensbedingungen mit und nimmt eine Lobby-Funktion gegenüber Politik, Verwaltung und der Öffentlichkeit wahr.
Im Landesjugendring Niedersachsen haben sich 19 landesweit aktive Jugendorganisationen zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Teaser
Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe. Sie nimmt die Erziehungs- und Bildungsaufgaben wahr und tritt für die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt.
- Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Rechtsbehelf
Es können Rechtsbehelfe statthaft sein. Die zuständige Stelle kann Sie entsprechend informieren.
Voraussetzungen
Sie sind nicht älter als 27 Jahre.
Formulare
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
Bei Fragen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt.