Wahlhelfer gesucht!
Um bei Wahlen am Wahltag für einen reibungslosen Ablauf in den Wahllokalen der Gemeinde Holle sorgen zu können, werden ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Für die ehrenamtliche Tätigkeit erhalten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eine Aufwandentschädigung in bar ausgezahlt. Wahlvorstände sind aus den Wahlberechtigten der Gemeinde Holle zu bilden. Je nach Art der Wahl (Europawahl, Bundestagswahl, Landtagswahl oder Kommunalwahl) gibt es verschiedene Voraussetzungen.
Voraussetzungen für die Tätigkeit als Mitglied im Wahlvorstand bei den Kommunalwahlen:
Die Mitglieder der Wahlvorstände müssen für die Kommunalwahlen wahlberechtigt sein. Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitglied staates der Europäischen Union besitzen und am Wahltag
1. mindestens 16 Jahre alt sind und,
2. seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Holle ihren Wohnsitz haben und,
3. nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Bewerberinnen und Bewerber auf Wahlvorschläge können nicht zu einem Wahlehrenamt berufen werden. Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können ebenfalls nicht zu Mitgliedern des Wahlvorstandes berufen werden.
Wenn Sie Interesse haben, füllen sie das Formular aus und schicken uns Sie Ihre Anfrage:
Hier gibt es den Meldbogen auch als pdf-Download.