Standplatzgenehmigung
[Nr.99050054000000 ]
Volltext
Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.
Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Erforderliche Unterlagen
- Reisegewerbekarte , sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
- Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden
- ggf. eine Sondernutzungserlaubnis , wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird
Kosten
Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.
Frist
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Marktsatzung der Gemeinde
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
nicht angegeben
Teaser
Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine
Standplatzgenehmigung benötigt.
Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlich
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben