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Gemeinde

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vorgesehen zum Löschen - Sachverständige zur Zertifizierung von Erstbehandlungsanlagen von Altgeräten
[Nr.99050107000000 ]

Volltext

Betreiber einer Erstbehandlungsanlage sind zur ordnungsgemäßen Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten verpflichtet und müssen die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen und Anforderungen nach Elektro- und Elektronikgesetz vor Beginn und dann regelmäßig wiederkehrend durch einen geeigneten Sachverständigen prüfen und nachweisen lassen.

Teaser

Ein geeigneter Sachverständiger prüft die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben einer Erstbehandlungsanlagen nach dem Elektrogesetz.

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.08.2020
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz.

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

nicht angegeben

Kosten

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben