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16.10.2026

Personalausweis und eID-Karte: Wiedereinführung des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes (PIN-Rücksetzbrief)

Bürgerinnen und Bürger, die die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder ihrer eID-Karte nutzen möchten, benötigen einen aktivierten Online-Ausweis oder die eID-Karte und die persönliche sechsstellige PIN. Wenn Sie Ihren PIN-Brief (mit Transport-PIN bzw. Einmal-PIN und PUK) nicht finden oder wenn Sie Ihre selbstgewählte PIN vergessen haben, können Sie die PIN bei Ihrem zuständigen Bürgerbüro persönlich neu setzen oder den wieder eingeführten PIN-Rücksetzbrief bestellen.

Den PIN-Rücksetzbrief können alle Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben mit Meldeanschrift im Inland, die einen gültigen Personalausweis oder eine gültige eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger besitzen, bestellen.

Der Brief enthält eine neue PIN, einen Aktivierungscode sowie einen QR-Code. Er wird an die in Deutschland hinterlegte Meldeadresse geschickt. Die Zustellung erfolgt persönlich per Postident-Verfahren. Alternativ kann der Brief unter Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments in einer Postfiliale abgeholt werden.

Der neue PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst ist online verfügbar unter:

https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de/

Weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion und zur Nutzung der AusweisApp erhalten Sie unter:

https://www.ausweisapp.bund.de/ausweisapp-nutzen

https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/startseite/startseite-node.html