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30.09.2026

Beschluss über die Jahresrechnung 2021 sowie die Entlastung des Bürgermeisters

Der Rat der Gemeinde Holle hat in seiner Sitzung am 24.09.2026 beschlossen:

Der vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüfte Jahresabschluss der Gemeinde Holle für das Haushaltsjahr 2021 wird gemäß § 129 i.V.m. § 58 Abs. 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschlossen.

Der im Jahresergebnis 2021 erzielte Fehlbetrag in Höhe von -414.196,69 € wird mit der Überschussücklage verrechnet.

Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für den Jahresabschluss 2021 erteilt.

Die Jahresrechnung mit dem Rechenschaftsbericht sowie auch der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Hildesheim liegen gemäß § 129 Abs. 2 NKomVG i.V.m. § 156 Abs. 4 NKomVG in der Zeit vom 01.10. – 12.10.2026 während der Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Holle, Am Thie 1, 31188 Holle, Zimmer 14, zur Einsichtnahme öffentlich aus.