Umgang mit Sprengstoff Unbedenklichkeitsbescheinigung Erteilung
[Nr.99089058012000 ]
Urheber
Volltext
Für die Teilnahme an einem Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei den Gewerbeaufsichtsämtern Niedersachsen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Frist
Es sind ggf. Fristen zu beachten. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Teaser
Für die Teilnahme an einem Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den
Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz
(SprengG) benö
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben