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Steuerliche Lebensbescheinigung: Ausstellung
[Nr.99102020012000 ]

Volltext

Eine steuerliche Lebensbescheinigung wurde bis Ende des Jahres 2010 benötigt, um einen Kinderfreibetrag für ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, das nicht im Haushalt der oder des Steuerpflichtigen lebte.
Durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte im Jahr 2011 und durch Änderungen der gesetzlichen Grundlagen ist die Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung nicht mehr erforderlich, diese wird folglich auch nicht mehr von der zuständigen Stelle ausgestellt.

Weiterführende Informationen:

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Haupt- oder alleinige Wohnsitz liegt.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie der Vaterschaftsanerkennung,
  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes,
  • Kopie der Eheurkunde (sofern das Kind eingetragen ist) oder
  • Kopie einer anderen behördlichen Unterlage, die den Nachweis der Verwandtschaft ersten Grades mit dem Kind belegt.

Rechtsgrundlage(n)

Teaser

Eine steuerliche Lebensbescheinigung wurde bis Ende des Jahres 2010 benötigt,

um einen Kinderfreibetrag für ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu

lassen, das ni

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Die Bearbeitung findet in der Regel sofort statt. Die Bescheinigung hat eine Gültigkeit von drei Jahren.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

nicht angegeben