Seiteninhalt
Aufnahme eines Europäischen Rechtsanwalts in die Rechtsanwaltskammer
[Nr.99082010000000 ]
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Volltext
Wer als europäische Rechtsanwältin oder europäischer Rechtsanwalt auf Antrag in die für den Ort zuständige Niederlassung aufgenommen wurde, ist berechtigt, in Deutschland unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates die Tätigkeit einer Rechtsanwältin bzw. eines Rechtsanwaltes auszuüben.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 01.01.2016
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Justizministerium
Teaser
Wer als europäische Rechtsanwältin oder europäischer Rechtsanwalt auf Antrag in
die für den Ort zuständige Niederlassung aufgenommen wurde, ist berechtigt, in
Deutschla
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Kosten
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben