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Aufnahme eines Europäischen Rechtsanwalts in die Rechtsanwaltskammer
[Nr.99082010000000 ]

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Wer als europäische Rechtsanwältin oder europäischer Rechtsanwalt auf Antrag in die für den Ort zuständige Niederlassung aufgenommen wurde, ist berechtigt, in Deutschland unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates die Tätigkeit einer Rechtsanwältin bzw. eines Rechtsanwaltes auszuüben.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 01.01.2016
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Justizministerium

Teaser

Wer als europäische Rechtsanwältin oder europäischer Rechtsanwalt auf Antrag in

die für den Ort zuständige Niederlassung aufgenommen wurde, ist berechtigt, in

Deutschla

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

nicht angegeben

Kosten

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsgrundlage(n)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben