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Gemeinde

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Wohnungsbau Förderung
[Nr.99116004027000 ]

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Staatlich geförderter Wohnungsbau dient dazu, Haushalte bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum zu unterstützen. Die Ziele der Wohnraumförderung sind nach dem Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz (NWoFG) die Mietwohnraumförderung, die Eigentumsförderung und die Modernisierungsförderung.

Folgende Förderungsmöglichkeiten können für Sie in Betracht kommen:

  • Förderung von allgemeinem Mietwohnraum
  • Förderung von Mietwohnraum für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung
  • Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 15.07.2014
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Teaser

Staatlich geförderter Wohnungsbau dient dazu, Haushalte bei der Versorgung mit

angemessenem Wohnraum zu unterstützen. Die Ziele der Wohnraumförderung sind

nach dem Nied

Ansprechpunkt

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Zuständige Stelle

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Voraussetzungen

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Formulare

nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

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Kosten

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsgrundlage(n)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben