Beschluss über die Jahresrechnungen 2017 und 2018 und die Entlastung
Der Rat der Gemeinde Holle hat in seiner Sitzung am 10.12.2020 beschlossen:
Die vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüften Jahresabschlüsse der Gemeinde Holle für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 werden gemäß § 129 i.V.m. § 58 Abs. 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschlossen.
Der im Jahresergebnis 2017 erzielte Überschuss in Höhe von 68.669,18 € wird der Überschussücklage zugeführt.
Der im Jahresergebnis 2018 erzielte Überschuss in Höhe von 17.810,28 € wird der Überschussrücklage zugeführt.
Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 erteilt.
Die Jahresrechnungen mit dem Rechenschaftsbericht sowie auch die Prüfungsberichte des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Hildesheim liegen gemäß § 129 Abs. 2 NKomVG i.V.m. § 156 Abs. 4 NKomVG in der Zeit vom 10.10. – 18.10.2024 während der Öffnungszeiten öffentlich im Rathaus der Gemeinde Holle, Am Thie 1, 31188 Holle, Zimmer 14, zur Einsichtnahme öffentlich aus.