Schwerbehindertenausweis Änderung
[Nr.99015007012000 ]
Urheber
Volltext
Bei wesentlichen Änderungen der gesundheitlichen Verhältnisse der antragstellenden behinderten Person, kommt es zur Neufeststellung der Behinderung durch die zuständige Stelle. Gleichzeitig muss der Schwerbehindertenausweis neu beantragt werden und wird als Identifikationskarte im Scheckkartenformat ausgestellt.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. seinen Außenstellen.
Erforderliche Unterlagen
- aktuelles Lichtbild
- Dokumente und ärztliche Unterlagen, die den Grad der Behinderung dokumentieren
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Frist
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Onlinedienste
Teaser
Bei wesentlichen Änderungen der gesundheitlichen Verhältnisse der
antragstellenden behinderten Person, kommt es zur Neufeststellung der
Behinderung durch die zuständige
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben