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Schwerbehindertenausweis Änderung
[Nr.99015007012000 ]

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Bei wesentlichen Änderungen der gesundheitlichen Verhältnisse der antragstellenden behinderten Person, kommt es zur Neufeststellung der Behinderung durch die zuständige Stelle. Gleichzeitig muss der Schwerbehindertenausweis neu beantragt werden und wird als Identifikationskarte im Scheckkartenformat ausgestellt.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. seinen Außenstellen.

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles Lichtbild
  • Dokumente und ärztliche Unterlagen, die den Grad der Behinderung dokumentieren

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 24.02.2015
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Onlinedienste

Teaser

Bei wesentlichen Änderungen der gesundheitlichen Verhältnisse der

antragstellenden behinderten Person, kommt es zur Neufeststellung der

Behinderung durch die zuständige

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben