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Gemeinde

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Direkteinleitung von Niederschlagswasser: Erlaubnis
[Nr.99129011005000 ]

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 21.02.2013
Fachlich freigegeben durch:

nicht angegeben

Teaser

Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches

Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer

wasserrechtlichen Erlaubn

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben