Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung
[Nr.99102036011000 ]
Urheber
Volltext
Änderungen der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) beim ersten Arbeitsverhältnis werden durch Vorlage eines vom Finanzamt ausgestellten Ausdrucks der im jeweiligen Jahr gültigen ELStAM nachgewiesen. Mit jedem neuen Nachweis werden alle bisherigen Eintragungen ungültig. Nur der aktuellste Nachweis gilt.
Was bei der jeweiligen Änderung zu beachten ist, entnehmen Sie bitte der passenden Leistung:
- Änderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
- Änderung bei Kircheneintritt
- Änderung bei Kirchenaustritt
- Änderung bei Trennung
- Änderung bei Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft
- Änderung der Steuerklasse von Alleinerziehenden
- Änderung der Steuerklasse von Ehepartnern
- Änderung der Steuerklasse von eingetragenen Lebenspartnerschaften
- Änderung bei Tod des Ehegatten
- Änderung von Adress- und Personendaten
- Änderung für mehrere Dienstverhältnisse nebeneinander bei mehreren Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Finanzministerium
Onlinedienste
Teaser
Änderungen der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) beim ersten
Arbeitsverhältnis werden durch Vorlage eines vom Finanzamt ausgestellten
Ausdrucks der im je
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Kosten
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben