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Handwerkskammer - Mitgliedsbestätigung
[Nr.99058022012000 ]
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Volltext
Wenn Sie als Unternehmer im Handwerk öffentliche Aufträge erhalten möchten, müssen Sie eine aktuelle Mitgliedsbestätigung der Handwerkskammer vorweisen. Diese wird Ihnen auf Antrag ausgestellt.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 07.07.2010
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
nicht angegeben
Teaser
Eine Mitgliedsbestätigung benötigt, wer als Unternehmer/in im Handwerk öffentliche Aufträge erhalten möchte.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Kosten
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben