Handwerk: Vermittlungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und ihren Auftraggebern
[Nr.99058015000000 ]
Urheber
Volltext
Bei Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und ihren Auftraggebern können beide Streitparteien die bei der Handwerkskammer eingerichtete Vermittlungsstelle in Anspruch zu nehmen. Diese versucht, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Die dort tätigen Schlichter sind zur Unparteilichkeit verpflichtet.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die Handwerkskammer (HWK), in deren Kammerbezirk der Handwerksbetrieb liegt. Auf der Internetseite des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks finden Sie eine Übersicht der Handwerkskammern in Deutschland.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
nicht angegeben
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die Handwerkskammer (HWK), in deren Kammerbezirk der Handwerksbetrieb liegt. Auf der Internetseite des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks finden Sie eine Übersicht der Handwerkskammern in Deutschland.
Teaser
Bei Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und ihren Auftraggebern können
beide Streitparteien die bei der Handwerkskammer eingerichtete
Vermittlungsstelle in Anspr
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Kosten
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben