Handwerksmeisterprüfung: Befreiung von Prüfungsteilen oder -leistungen
[Nr.99065024007000 ]
Urheber
Volltext
Bei einer Meisterprüfung im Handwerk sind Sie von der Ablegung einzelner Prüfungsteile der Meisterprüfung befreit, wenn Sie eine dem jeweiligen Teil der Meisterprüfung vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt haben.
Sie sind von der Ablegung der Teile III und IV befreit, wenn Sie die Meisterprüfung in einem anderen zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Handwerk oder in einem handwerksähnlichen Gewerbe bestanden haben.
Haben Sie andere deutsche staatliche oder staatlich anerkannte Prüfungen mit Erfolg abgelegt, werden Sie auf Antrag von einzelnen Teilen der Meisterprüfung befreit, wenn bei diesen Prüfungen mindestens die gleichen Anforderungen gestellt werden wie in der Meisterprüfung. Der Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule gleichgestellt sind ausländische Diplome nach § 7 Abs. 2 Satz 4 Handwerksordnung (HwO) . Über Befreiungen auf Grund anderer ausländischer Bildungsabschlüsse entscheidet der Meisterprüfungsausschuss auf Antrag.
Sie werden auf Antrag von der Ablegung der Prüfung in gleichartigen Prüfungsbereichen, Prüfungsfächern oder Handlungsfeldern befreit, wenn Sie die Meisterprüfung in einem anderen zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe bestanden haben oder eine andere vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt haben.
Die Befreiung von Prüfungsteilen oder -leistungen wird auf dem Prüfungszeugnis vermerkt.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer oder den Prüfungsausschuss.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
nicht angegeben
Teaser
Bei einer Meisterprüfung im Handwerk sind Sie von der Ablegung einzelner
Prüfungsteile der Meisterprüfung befreit, wenn Sie eine dem jeweiligen Teil der
Meisterprüfung
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Kosten
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben