Bewohnerparkausweis beantragen
[Nr.99108001001000, 99108001036001 ]
Volltext
Jeder Bewohner kann für seinen Pkw oder sein Motorrad oder ein von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.
Voraussetzungen
- gemeldeter Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet
- kein Privatstellplatz vorhanden
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
-
bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Frist
Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
AG Kommunenredaktion
Urheber
Nicht angegeben
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalZuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.
Teaser
Jeder Bewohner an einem Bewohnerparkgebiet kann für sein Pkw, Motorrad oder anderweitig dauerhaft genutztes Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen.
Formulare
Nicht angegeben
Verfahrensablauf
Nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Rechtsbehelf
Nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
Nicht angegeben