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Gemeinde

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Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises verlängern
[Nr.99108001020000 ]

Volltext

Ein Bewohnerparkausweis kann auf Antrag ins kommende Jahr verlängert werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
  • bisherige Bewohnerparkausweis
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 29.10.2013
Fachlich freigegeben durch:

AG Kommunenredaktion

Urheber

Teaser

Ein Bewohnerparkausweis kann auf Antrag ins kommende Jahr verlängert werden.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

Voraussetzungen

Nicht angegeben

Formulare

Nicht angegeben

Verfahrensablauf

Nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

Nicht angegeben

Rechtsbehelf

Nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

Nicht angegeben