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Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises verlängern
[Nr.99108001020000 ]
Volltext
Ein Bewohnerparkausweis kann auf Antrag ins kommende Jahr verlängert werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bisherige Bewohnerparkausweis
-
bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Frist
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 29.10.2013
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
AG Kommunenredaktion
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Nicht angegeben
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalTeaser
Ein Bewohnerparkausweis kann auf Antrag ins kommende Jahr verlängert werden.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.
Voraussetzungen
Nicht angegeben
Formulare
Nicht angegeben
Verfahrensablauf
Nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Rechtsbehelf
Nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
Nicht angegeben