eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
Die Nutzung der Online-Ausweis-Funktion zum elektronischen Nachweis der Identität wird im Alltag von Bürgerinnen und Bürgern zunehmend wichtiger. Deutsche Bürgerinnen und Bürger können sich mit der Online-Ausweis-Funktion des Personalausweises identifizieren, und z. B. Behördengänge oder Geschäftliches digital erledigen. Auch der elektronische Aufenthaltstitel enthält die Online-Ausweis-Funktion.
Bereits seit 2021 gibt es die Möglichkeit der Online-Ausweis-Funktion auch für Bürgerinnen und Bürger der weiteren EU-Länder und der Länder Islands, Liechtensteins und Norwegens (EWR). Für diesen Personenkreis ist es möglich, ab einem Alter von 16 Jahren beim Bürgerbüro des Hauptwohnsitzes bzw. einzigen Wohnsitzes eine eID-Karte zu beantragen. Mit dieser Chipkarte kann die Identität elektronisch nachgewiesen werden.
Die eID-Karte hat eine Gültigkeit von 10 Jahren und kostet 37 Euro Gebühr. Für die Antragstellung genügt die Vorlage eines vom Heimatstaat ausgestellten und gültigen Identitätsdokumentes, z. B. der Reisepass oder die nationale Identitätskarte (Personalausweis).
Die eID-Karte ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert und dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Sie enthält keine persönlichen Angaben wie z.B. die Größe, Augenfarbe, ein Lichtbild und Unterschrift.
Weitere Informationen zur eID-Karte erhalten Sie im Internet unter www.personalausweisportal.de / Bürgerinnen und Bürger / Die eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR
oder
unter den Dienstleistungen auf der Homepage der Gemeinde Holle (Suchfunktion: eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen)
Für Fragen zur eID-Karte steht Ihnen das Bürgerbüro der Gemeinde Holle gerne zur Verfügung.
Ihr Bürgerbüro der Gemeinde Holle