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Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl
[Nr.99085003014001 ]

Volltext

Achtung: Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Der Diebstahl eines Kinderreisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

Teaser

Achtung: Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden.

Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen

außerhalb d

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsgrundlage(n)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben