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16.03.2026

Schulpflicht für Kinder / Jahrgang 2020/21

Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2020 bis zum 2. Oktober 2021 geboren sind, werden im kommenden Jahr schulpflichtig.

Eltern aus der Gemeinde Holle müssen ihre Kinder für das Schuljahr 2027/28 an der Grundschule Holle, Bahnhofstr. 13 anmelden. Das gilt auch, falls sie den späteren Besuch einer anderen Schule erwägen.

Die Anmeldung der zukünftigen Schulkinder erfolgt in der Zeit vom Montag, den 4. Mai bis Freitag den 8. Mai 2026.

Bitte melden Sie sich per E-Mail unter sekretariat@gsholle.de oder telefonisch unter 05062/8431, wenn Ihr Kind in dem oben genannten Zeitraum geboren wurde und Sie bis zum 31.03.2026 noch keine schriftliche Nachricht von der Schule erhalten haben. Informationen zum Anmeldeverfahren senden wir dann per E-Mail zu.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind (Kann-Kinder), in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitze und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.

Die Vorstellung dieser sogenannten Kann-Kinder erfolgt im Frühjahr 2027 im Rahmen des Mirolaverfahrens für der Schulanfang 2027.