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Planfeststellungsverfahren für den Neubau des Radweges an der L 493 zwischen der OD Holle und der K 306 (südl. Grasdorf)

Planfeststellungsverfahren für den Neubau des Radweges an der L 493 zwischen der OD Holle und der K 306 (südl. Grasdorf) Gemeinde Holle, Landkreis Hildesheim

Der Planfeststellungsbeschluss des Landkreises Hildesheim, 31132 Hildesheim, Az. (304) 66.13.20-02/23, vom 07.08.2025, der das o.g. Bauvorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 04.09.2025 bis einschließlich 17.09.2025 bei der Gemeinde Holle – Zimmer 10 (Bauamt), Am Thie 1, 31188 Holle, während der Dienststunden zur Einsicht aus.

Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch beim Landkreis Hildesheim, 304 – Amt für Hoch- und Tiefbau und Gebäudemanagement, Eduard-Ahlborn-Straße 7, 31137 Hildesheim, nach telefonischer Rücksprache eingesehen werden. Zusätzlich wird der Planfeststellungsbeschluss und die dazugehörigen Planunterlagen in diesem Verzeichnis veröffentlicht: https://www.landkreishildesheim.de/Politik-Verwaltung/Verwaltung/Projekte/Radweg-L-493.

Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG).

Holle, den 27.08.2025