Seiteninhalt
 
17.01.2025

Lärmaktionsplan

Ein Lärmaktionsplan ist ein fachübergreifendes Planungsinstrument, das die Belange des Lärmschutzes bei allen infrastrukturellen und umweltpolitischen Planungen soweit wie möglich berücksichtigt. Ziel dieser Planung ist es einerseits den Umgebungslärm vorrangig an jenen Orten zu reduzieren, wo die Geräuschbelastung ein gesundheitsschädigendes Ausmaß erreicht hat. Andererseits sollen aber gleichzeitig auch ruhigere Gebiete als solche geschützt und erhalten werden. Dafür erließ die EU im Jahr 2002 die „Umgebungslärmrichtlinie“.

Die Gemeinde Holle hat 2018 aufgrund der EU Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 einen Lärmaktionsplan erstellt und nun nach 5 Jahren überarbeitet, unter nachfolgendem Link kann die Fortschreibung eingesehen werden:



Eine Zusammenfassung der Daten der Lärmkartierung finden Sie unter:

https://gis.uba.de/maps/resources/apps/laermkartierung