An der Bundestagswahl teilnehmen
[Nr.99128013037000 ]
Volltext
Alle 4 Jahre findet eine Bundestagswahl statt. Alle Bürgerinnen und Bürger, die die Voraussetzungen erfüllen, dürfen an der Wahl teilnehmen und Ihre Stimme abgeben. Zur Bundestagswahl hat jede wahlberechtigte Person 2 Stimmen zu vergeben, die Erststimme für eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten des Wahlkreises und die Zweitstimme für die Landesliste einer Partei.
Sie können Ihre Stimme entweder persönlich am Wahltag im Wahllokal oder vorher per Briefwahl abgeben.
Im Wahllokal geben Sie Ihre Stimme auf einem Stimmzettel ab. Diesen erhalten Sie vom Wahlvorstand, wenn Sie den Wahlraum betreten. Mit dem Stimmzettel gehen Sie dann einzeln in eine Wahlkabine. Dort kennzeichnen Sie den Stimmzettel. Danach falten Sie den Stimmzettel so, dass man Ihre Kennzeichnung nicht erkennen kann. Der Wahlvorstand prüft dann anhand Ihrer Wahlbenachrichtigung oder Ihres Ausweises, ob Sie im Wählerverzeichnis aufgeführt und damit wahlberechtigt sind. Wenn dies der Fall ist, können Sie Ihren Stimmzettel in die Wahlurne einwerfen. Im Wählerverzeichnis wird vermerkt, dass Sie Ihre Stimme abgegeben haben.
Falls Sie per Briefwahl Ihre Stimme abgeben möchten, müssen Sie dieses beantragen. Ein Briefwahlantrag kann per Online-Antrag, Post, Fax oder E-Mail gestellt werden. Eine persönliche Antragstellung ist im Wahlamt oder einer der Außenstellen möglich. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Teaser
Wie Sie Ihr Wahlrecht bei einer Bundestagswahl wahrnehmen können, erfahren Sie hier.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit obliegt der Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Wohnortes (Hauptwohnsitz).
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Wohnortes (Hauptwohnsitz).
Voraussetzungen
Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
Sie sind Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland.
Sie bringen Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis zur Wahl mit.
Kosten
- Staatliche Leistung: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Bearbeitungsdauer
- 1 Stunde(n)
- Die Dauer der Teilnahme an der Wahl am Wahltag im Wahllokal ist abhängig von der Anzahl der Wahlberechtigten, die auf die Ausgabe des Stimmzettels warten und der Dauer der eigenen Wahlentscheidung. In der Regel wird der Wahlvorgang ein paar Minuten dauern. Bei der Briefwahl fällt neben der Wahlentscheidung das Beantragen, Erhalten und Verschicken der Briefwahlunterlagen als zeitliche Komponente an.
Verfahrensablauf
Wahllokal
- Sie betreten den Wahlraum,
- Wahlhelferin oder Wahlhelfer gibt einen Stimmzettel aus,
- Sie kennzeichnen und falten den Stimmzettel in der Wahlkabine,
- Sie treten mit dem gefalteten Stimmzettel an den Wahltisch,
- Wahlhelferin oder Wahlhelfer prüft Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses (gegebenenfalls unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung oder eines Ausweisdokuments),
- Sie werfen den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.
- Ab 18 Uhr wird das Wahllokal geschlossen und alle abgegebenen Stimmzettel ausgezählt.
Briefwahl
- Sie stellen einen Briefwahlantrag beim Wahlamt.
- Das Wahlamt prüft die Eintragung ins Wählerverzeichnis und damit die Wahlberechtigung.
- Die Briefwahlunterlagen werden vom Wahlamt an Sie verschickt.
-
Sie empfangen die Briefwahlunterlagen und gehen wie folgt vor:
- Kennzeichnen Sie den Stimmzettel und verpacken diesen in den weißen Umschlag.
- Der weiße Umschlag wird in den roten Umschlag gepackt.
- Der beiliegende Wahlschein wird von Ihnen unterschrieben und ebenfalls in den roten Umschlag gepackt.
- Verschließen Sie den roten Umschlag.
- Den roten Umschlag verschicken Sie per Post.
- Der rote Umschlag kommt beim Wahlamt an. Das Wahlamt verwahrt alle roten Umschläge sicher bis zum Wahltag.
- Am Wahltag werden alle roten Umschläge samt Inhalt auf Formalitäten geprüft und ab 18 Uhr die Stimmzettel ausgezählt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Bitte fragen Sie Ihre Rechtsbehelfe bei der zuständigen Stelle an.
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch: 04.05.2026