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Gemeinde

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Ausbildungsförderung beantragen
[Nr.99022001017000, 99022005080000 ]

Volltext

BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Als BAföG wird umgangssprachlich die Förderung bezeichnet, die Sie nach diesem Gesetz bekommen können.

Die Ausbildungsförderung nach Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) kann für folgende Bereiche erteilt werden:

  • Ausbildungsförderung für Studierende
  • Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler
  • Ausbildungsförderung für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte

Teaser

Studierende im In- und Ausland sowie Schülerinnen und Schüler könnnen unter bestimmten Voraussetzungen Ausbildungsförderung erhalten.

Ansprechpunkt

Das zuständige BAföG-Amt ist in der Regel an das Studentenwerk der Hochschule angegliedert.

Zuständige Stelle

Das zuständige BAföG-Amt ist in der Regel an das Studentenwerk der Hochschule angegliedert.

Voraussetzungen

Nicht angegeben.

Formulare

Nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

Nicht angegeben

Verfahrensablauf

Nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

Nicht angegeben.

Rechtsgrundlage(n)

Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (BAföG)

Rechtsbehelf

Nicht angegeben

Urheber

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 14.06.2021
Fachlich freigegeben durch:

nicht angegeben