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Anzeige des gewerblichen Umgangs mit Medizinprodukten Übermittlung
[Nr.99050050000000, 99050050055000 ]

Volltext

Zeigen Sie der zuständigen Stelle an, wenn Sie

  • Medizinprodukte in Verkehr bringen oder auf dem Markt bereitstellen,
  • Medizinprodukte ausschließlich für andere aufbereiten, die bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung kommen,
  • unter Verwendung von Medizinprodukten zusammengesetzte Systeme oder Behandlungseinheiten in Verkehr bringen oder auf dem Markt bereitstellen oder
  • diese oder andere Medizinprodukte für das Inverkehrbringen sterilisieren.

 
Zeigen Sie ebenfalls nachträgliche Änderungen der Angaben sowie eine Einstellung des Inverkehrbringens an.

Teaser

Wer als Verantwortlicher im Sinne von § 5 Satz 1 und 2 Medizinproduktegesetz (MPG) seinen Sitz in Deutschland hat und Medizinprodukte erstmalig in den Verkehr bringt, hat dies vor Aufnahme der Tätigkeit unter Angabe seiner Anschrift der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Ansprechpunkt

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
 

Zuständige Stelle

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
 

Voraussetzungen

Die Medizinprodukte oder In-vitro-Diagnostika, die Sie in Deutschland in den Verkehr bringen möchten, verfügen über eine CE-Kennzeichnung.

Formulare

Nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

Je nach Risikoklasse des betreffenden Produktes ist die Konformitätsbescheinigung einer  Benannten Stelle  vorzulegen.

Kosten

Keine

Frist

Anzeigefrist: Die Anzeige muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Bearbeitungsdauer

Beim Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen 1 und 3 Monaten.

Verfahrensablauf

Zeigen Sie den gewerblichen Umgang mit Medizinprodukten elektronisch an.

  • Füllen Sie einen Registrierungsantrag beim Online-Dienst aus.
  • Geben Sie Ihre Daten frei und versenden diese online.
  • Die zuständige Stelle erhält Ihre Anzeige.
  • Die zuständige Stelle bearbeitet Ihre Anzeige abschließend und gibt sie in der entsprechenden Datenbank frei.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung über die Freigabe der Daten.

Hinweise (Besonderheiten)

Medizinprodukte sind Instrumente, Apparate, Geräte, Software, Implantate, Reagenzien und Materialien, die vom Hersteller für Menschen bestimmt sind und allein oder in Kombination einen oder mehrere der folgenden Zwecke erfüllen sollen:

  • der Diagnose, Verhütung, Überwachung, Vorhersage, Prognose, Behandlung oder Linderung von Krankheiten,
  • der Diagnose, Überwachung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen,
  • der Untersuchung, des Ersatzes oder der Veränderung der Anatomie oder eines physiologischen oder pathologischen Vorgangs oder Zustands,
  • der Empfängnisverhütung oder -förderung,
  • der Reinigung, Desinfektion oder Sterilisation von Medizinprodukten oder deren Zubehör.

Für die CE-Zertifizierung muss ein Verfahrens zur Bestätigung der grundlegenden Anforderungen gemäß den EU-gesetzlichen Vorgaben für Medizinprodukte (Konformitätsbewertungsverfahren) erfolgreich durchlaufen werden. 
Je nach Risikoklasse des Medizinproduktes beziehungsweise In-vitro-Diagnostikums wird eine sachverständige Stelle hinzugezogen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Urheber

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 25.03.2026
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen.