Durchgeführte Instandsetzung melden
[Nr.99037012261000 ]
Volltext
Sie sind als Instandsetzer oder Instandsetzerin verpflichtet, die örtlich zuständige Eichbehörde unverzüglich über eine durchgeführte Instandsetzung schriftlich oder elektronisch zu informieren.
Sie haben als Instandsetzer oder Instandsetzerin Messgeräte mit dem Instandsetzerkennzeichen zu versehen, deren Eichfrist vor der Instandsetzung nicht beendet war.
Bei der Übermittlung von Instandsetzungsbenachrichtigungen wird ein Zeitraum von 7 Tagen als unverzüglich angesehen.
Teaser
Wenn Sie als Instandsetzer oder Instandsetzerin eine Instandsetzung durchgeführt haben, müssen Sie die zuständige Behörde unverzüglich darüber informieren.
Ansprechpunkt
Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN)
Zuständige Stelle
Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN)
Voraussetzungen
Sie müssen befugter Instandsetzer nach Mess- und Eichverordnung sein.
Formulare
Nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
Vorlage für die Instandsetzungsbenachrichtigung
Kosten
Es fallen keine Kosten an
Frist
Die Instandsetzungsbenachrichtigung hat unverzüglich nach der Durchführung der Instandsetzung zu erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Der Abschluss der Bearbeitung erfolgt sofort.
Verfahrensablauf
Das von den Eichbehörden bereitgestellte Formular ist auszufüllen und an das Mess- und Eichwesen Niedersachsen zu übermitteln.
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Nicht angegeben
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN)