Seiteninhalt

Gemeinde

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

 


Zulassung als Kontrollstelle für geschützte Herkunftsbezeichnungen Erteilung
[Nr.99081002001000 ]

Urheber

Volltext

Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
informiert über die notwendige Antragstellung und die Voraussetzung für eine Zulassung als Kontrollstelle zur Einhaltung der Spezifikationen aus den Bereichen geschützte geografische Angabe (g.g.A.), geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) und garantierte traditionelle Spezialität (g.t.S.) für landwirtschaftliche Erzeugnisse und geografische Angaben bei Spirituosen. Sie nimmt den Antrag entgegen und erteilt ggf. die Zulassung. Die Zulassung ist Grundlage für das Tätigwerden der Kontrollstelle (Durchführung der Vor-Ort-Kontrollen im Herstellerbetrieb) im Gebiet des Freistaates Bayern.

Teaser

Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

informiert über die notwendige Antragstellung und die Voraussetzung für eine

Zulassung a

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

nicht angegeben

Kosten

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsgrundlage(n)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

nicht angegeben