Zulassung als Kontrollstelle für geschützte Herkunftsbezeichnungen Erteilung
[Nr.99081002001000 ]
Urheber
nicht angegeben
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalVolltext
Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
informiert über die notwendige Antragstellung und die Voraussetzung für eine Zulassung als Kontrollstelle zur Einhaltung der Spezifikationen aus den Bereichen geschützte geografische Angabe (g.g.A.), geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) und garantierte traditionelle Spezialität (g.t.S.) für landwirtschaftliche Erzeugnisse und geografische Angaben bei Spirituosen. Sie nimmt den Antrag entgegen und erteilt ggf. die Zulassung. Die Zulassung ist Grundlage für das Tätigwerden der Kontrollstelle (Durchführung der Vor-Ort-Kontrollen im Herstellerbetrieb) im Gebiet des Freistaates Bayern.
Teaser
Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
informiert über die notwendige Antragstellung und die Voraussetzung für eine
Zulassung a
Ansprechpunkt
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Kosten
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Fachliche Freigabe
nicht angegeben