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Kurabgabe bezahlen
[Nr.99139002111000 ]
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Städte und Gemeinden, die als Kur- oder Erholungsorte anerkannt sind, können eine Kur- bzw. Tourismusabgabe erheben.
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Städte und Gemeinden, die als Kur- oder Erholungsorte anerkannt sind, können eine Kur- bzw. Tourismusabgabe erheben.
Ansprechpunkt
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Zuständige Stelle
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Voraussetzungen
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Formulare
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Erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Kosten
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsbehelf
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Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
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