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Kurabgabe bezahlen
[Nr.99139002111000 ]

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Volltext

Städte und Gemeinden, die als Kur- oder Erholungsorte anerkannt sind, können eine Kur- bzw. Tourismusabgabe erheben. 

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Städte und Gemeinden, die als Kur- oder Erholungsorte anerkannt sind, können eine Kur- bzw. Tourismusabgabe erheben. 

Ansprechpunkt

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Zuständige Stelle

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Voraussetzungen

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Formulare

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Erforderliche Unterlagen

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Kosten

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

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Rechtsgrundlage(n)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

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