Erteilung von Informationen zum Personalausweis
[Nr.99008001013000 ]
Urheber
Volltext
Die Personalausweisbehörde informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.
Hinweise (Besonderheiten)
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Teaser
Informationen zum Personalausweis
Ansprechpunkt
Die Personalausweisbehörde ist die zuständige Behörde, die für die Ausstellung, Verwaltung und Kontrolle von Personalausweisen verantwortlich ist. In Deutschland ist das in der Regel das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde des jeweiligen Wohnortes.
Zuständige Stelle
Die Personalausweisbehörde ist die zuständige Behörde, die für die Ausstellung, Verwaltung und Kontrolle von Personalausweisen verantwortlich ist. In Deutschland ist das in der Regel das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde des jeweiligen Wohnortes.
Onlinedienste
Erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
Nicht angegeben
Verfahrensablauf
Nicht angegeben
Rechtsbehelf
Nicht angegeben
Kosten
Nicht angegeben
Frist
Nicht angegeben