Kennnummer für Betriebe zur Haltung von Legehennen: Mitteilung
[Nr.99110027101000 ]
Urheber
Volltext
Seit dem 1. Januar 2004 dürfen nur noch Eier aus einem Legehennenstall in Verkehr gebracht werden, für den eine Registriernummer (Erzeugercode) vergeben wurde und die mit diesem entsprechenden Erzeugercode gekennzeichnet sind (Ausnahme Direktvermarktung s. u.).
Registrierungspflichtig sind
- Betriebe die 350 oder mehr Legehennen halten oder
- Betriebe die weniger als 350 Hennen halten, aber ihre Eier kennzeichnungspflichtig vermarkten.
Werden weniger als 350 Hennen gehalten und werden die Eier ohne Kennzeichnung und unsortiert auf der Hofstelle oder an der Tür direkt an den Endverbraucher abgegeben (Direktvermarktung), besteht keine Registrierungspflicht. Erzeuger, die ihre Eier auf dem Wochenmarkt vermarkten, unterliegen der Registrierungspflicht.
Eine Kennnummer wird in Niedersachsen auf Antrag von der zuständigen Stelle vergeben.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmitelsicherheit (LAVES).
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Frist
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Die Antragsunterlagen können auf Wunsch von der zuständigen Stelle versandt werden.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
nicht angegeben
Teaser
Seit dem 1. Januar 2004 dürfen nur noch Eier aus einem Legehennenstall in
Verkehr gebracht werden, für den eine Registriernummer (Erzeugercode) vergeben
wurde und die m
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben