Jugendberatung
[Nr.99003028078000 ]
Volltext
Jugendberatung kann sowohl als Aufgabe der Jugendarbeit als auch in einer Jugend-, Erziehungs- und Familienberatungsstelle wahrgenommen werden.
In der
Jugendarbeit
versteht sich die Jugendberatung heute stärker im Kontext mobiler stadtteilorientierter Jugend- und Freizeitarbeit.
Zu weiteren Informationen siehe auch
Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei den Erziehungs- und Familienberatungsstellen.
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Frist
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
nicht angegeben
Teaser
Jugendberatung kann sowohl als Aufgabe der Jugendarbeit als auch in einer
Jugend-, Erziehungs- und Familienberatungsstelle wahrgenommen werden.
In der Jugendarbeit ver
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben