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Gemeinde

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Jugendberatung
[Nr.99003028078000 ]

Volltext

Jugendberatung kann sowohl als Aufgabe der Jugendarbeit als auch in einer Jugend-, Erziehungs- und Familienberatungsstelle wahrgenommen werden.

In der Jugendarbeit versteht sich die Jugendberatung heute stärker im Kontext mobiler stadtteilorientierter Jugend- und Freizeitarbeit.

Zu weiteren Informationen siehe auch Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei den Erziehungs- und Familienberatungsstellen.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.12.2007
Fachlich freigegeben durch:

nicht angegeben

Teaser

Jugendberatung kann sowohl als Aufgabe der Jugendarbeit als auch in einer

Jugend-, Erziehungs- und Familienberatungsstelle wahrgenommen werden.

In der Jugendarbeit ver

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsgrundlage(n)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben