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Tagesordnung - 16. Sitzung des Rates der Gemeinde Holle  

Bezeichnung: 16. Sitzung des Rates der Gemeinde Holle
Gremium: Rat der Gemeinde Holle
Datum: Do, 18.06.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:15 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Glashaus
Ort: Derneburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung      
Ö 2  
Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsherren Hans-Jörg Bethge und Herbert Potzka durch den Bürgermeister gemäß §§ 60 und 43 NKomVG      
Ö 3  
Umbesetzung bzw. Neubenennung von Mitgliedern verschiedener Ausschüsse     VO/041/2015  
Ö 4  
Weiterer Beschluss über die Ausschussbesetzung     VO/043/2015  
Ö 5  
Wahl einer ersten stellvertretenden Bürgermeisterin/eines ersten stellvertretenden Bürgermeisters     VO/042/2015  
Ö 6  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 16.04.2015  
SI/Rat/02/2015  
     
   
Ö 7  
Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen und Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Verwaltung      
Ö 8  
Einwohnerfragestunde      
Ö 9  
Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses in der Ortschaft Derneburg     VO/033/2015  
Ö 10  
Entlassung des Ortsvorstehers Wilhelm Krüger aus dem Ehrenbeamtenverhältnis und Ernennung einer Ortsvorsteherin oder eines Ortsvorstehers für die Ortschaft Henneckenrode     VO/037/2015  
Ö 11  
Aufstellung einer Ergänzungssatzung "Sottrum Süd-Ost" A) Beschluss über die eingegangenen Anregungen und Bedenken gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB B) Beschluss der Außenbereichssatzung als Satzung gemäß § 10 BauGB C) Beschluss der dazugehörigen Begründung gemäß § 9 (8) BauGB D) Beschluss zur Bekanntmachung der Außenbereichssatzung gemäß § 10 (3) BauGB     VO/039/2015  
    18.06.2015 - Rat der Gemeinde Holle
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Zu A)      Der vorgelegte Entwurf der Ergänzungssatzung für den Bereich „Sottrum Süd-Ost“ in der Gemeinde Holle wird wie in der Sitzung erläutert wurde zur Kenntnis genommen und soll so weiter verfolgt werden.

Im Rahmen der öffentlichen Planauslegung gemäß § 3 (2) BauGB wurden seitens der Bevölkerung keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht. Weiterhin wird zur Kenntnis genommen, dass eine Reihe Träger öffentlicher Belange keine Stellungnahme abgegeben hat. Es wird davon ausgegangen, dass von diesen Planungsträgern keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen sind.

Die von den Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und Bedenken werden entsprechend der vorgenommenen Abwägung berücksichtigt. Im Übrigen wird die Drucksache-Nr. VO/039/2015 Bestandteil des Beschlusses.
 

Zu B)      Aufgrund des § 10 BauGB wird die Ergänzungssatzung für den Bereich „Sottrum Süd-Ost“ in der Gemeinde Holle als Satzung beschlossen.
 

Zu C)     Die Begründung zur Ergänzungssatzung für den Bereich „Sottrum Süd-Ost“ in der Gemeinde Holle wird gemäß § 9 (8) BauGB als die zur Ergänzungssatzung dazugehörige Begründung beschlossen.
 

Zu D)     Die Verwaltung wird beauftragt, die als Satzung beschlossene Ergänzungssatzung für den Bereich „Sottrum Süd-Ost“ in der Gemeinde Holle gemäß § 10 (3) BauGB bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ö 12  
Kommunale Zusammenarbeit im Bereich der Energieversorgung; Hier: Entsendung von Mitgliedern in den Verwaltungsrat der gemeinsamen kommunalen Anstalt Energieversorgung Hildesheimer Land     VO/040/2015  
Ö 13  
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