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Nachrichten aus Holle

 
26.06.2026
gemeinsam online
Wenn eine neue Wohnung bezogen wird, müssen sich Bürgerinnen und Bürger gemäß des Bundesmeldegesetzes innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort an- bzw. ummelden. Die ... mehr