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12.03.2012
(Holle) Aufgrund der von der Gemeinde Holle erlassenen Allgemeinverfügung können pflanzliche Abfälle (Baum- und Strauchschnitt) verbrannt werden, die auf gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen. Diese Regelung verliert mit Ablauf des 14.04.2012 ... mehr
22.09.2009
(Holle) Aufgrund der von der Gemeinde Holle erlassenen Allgemeinverfügung können im Herbst pflanzliche Abfälle (Baum- und Strauchschnitt) verbrannt werden, die auf gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen. Durch den „Tag der Deutschen Einheit“ ... mehr
