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13.02.2024

Aufforderung an die Parteien zur Benennung von Wahlvorstandsmitgliedern

Die Parteien werden hiermit aufgefordert, bis zum

15. März 2024

für die Europawahl am 09. Juni 2024 Wahlberechtigte als Mitglieder für die Wahlvorstände in den folgenden Wahlbezirken der Gemeinde Holle vorzuschlagen:

  • 01 Derneburg
  • 02 Grasdorf
  • 03 Hackenstedt/Söder
  • 04 Heersum
  • 05 Holle I
  • 06 Holle II
  • 07 Holle III
  • 08 Luttrum 
  • 09 Sillium
  • 10 Sottrum/Henneckenrode

Für jeden Wahlvorstand sollen acht Mitglieder berufen werden.

Nach den gesetzlichen Vorschriften können Bewerberinnen und Bewerber auf Wahlvorschläge nicht zu einem Wahlehrenamt berufen werden. Vertrauenspersonen und stv. Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können ebenfalls nicht zu Mitgliedern des Wahlvorstands berufen.

Die Übernahme eines Wahlehrenamtes können ablehnen:

  1. Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung sowie einer mit diesen vergleichbaren Regierung eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  2. Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages oder ei-nes Landtages sowie eines Parlaments in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das dem Deutschen Bundestag oder einem Landtag vergleichbar ist
  3. Wahlberechtigte, die am Wahltage das 67. Lebensjahr vollendet haben
  4. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderer Weise erschwert
  5. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringenden beruflichen Gründen oder durch Krankheit oder Behinderung oder aus einem sonstigen wichtigen Grunde gehindert sind, das Amt ordnungsmäßig auszuüben